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Alkoholpolitik und Volksgesundheit

Eilentscheidung: Verkauf von Alkohol an Tankstellen eingeschränkt.

Montag 5. Januar 2009 von htm

Die Tankstellenbetreiber in Frankenthal dürfen nachts vorerst nur Alkohol in begrenzten Mengen verkaufen. Das entschied das rheinland-pfälzische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz in einer am Dienstag veröffentlichten Eilentscheidung. Es folgte damit im Wesentlichen der Stadt Frankenthal. Sie hatte den Tankstellenbetreibern für den nächtlichen Alkoholverkauf Auflagen gemacht. Dagegen hatten vier Betreiber geklagt. Vor dem Verwaltungsgericht Neustadt waren sie gescheitert. Danach legten sie Berufung ein, so dass die Sache nun beim OVG liegt (Az.: 6 B 11337/08.OVG u.a.). Die Stadt hatte den Tankstellenbetreibern den Verkauf von Alkohol zwischen 22.00 und 6.00 Uhr untersagt. Ausgenommen von diesem Verbot bleibt nach der Eilentscheidung – wie von der Stadt vorgesehen – der Verkauf von Getränken mit einem Alkoholgehalt bis zu acht Prozent in einer Menge von bis zu zwei Litern, von Getränken mit einem Alkoholgehalt von mehr als acht bis 14 Prozent in einer Menge von bis zu einem Liter und von Getränken mit einem Alkoholgehalt von mehr als 14 Prozent in einer Menge von bis zu 0,1 Liter. Dieses gelte, bis das Gericht eine Entscheidung in der Hauptsache getroffen hat, sagte ein OVG-Sprecher. Sie werde im ersten Halbjahr 2009 erwartet. (Quelle: Google Alkohol Alert, 31.12.09) Rhein-Zeitung online, 30.12.08

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